Teilnahmebedingungen
1. Gegenstand
(1) Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an Gewinnspielen in Bezug auf den 50. Dornbirner Flohmarkt - veranstaltet von der Pfadfindergruppe Dornbirn und dem Lions Club Vorarlberg (nachfolgend bezeichnet als „Veranstalter“) durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten. (2) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels
(1) Das Gewinnspiel beginnt am 02.01.2025 und endet am 30.01.2025, 12:00 Uhr. (2) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Liechtenstein oder der Schweiz haben sowie älter als 16 Jahre sind. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. (3) Unter allen Teilnehmern wird folgender Preis verlost: Der Gewinner des ersten Preises hat am 1. Februar 2025 von 13:00 – 13:50 Uhr Zeit, einen Einkaufswagen mit Flohmarktgütern (freie Auswahl) alleine zu befüllen. Er wird während der Aktion von einem Flohmarkmitarbeiter begleitet. Zudem gibt es Verpflegungsgutscheine für die ganze Familie im Wert von € 50,—. Der Einkaufswagen ist nicht Gegenstand des Gewinns. Für die Preise 2-5 wird eine Kiste zur Verfügung gestellt, die am Sonntag den 2. Februar 2025 zwischen 10:00 und 12:00 Uhr in der Bücherabteilung gefüllt werden kann. (4) Der Teilnahmebeitrag besteht im „Liken“ der Seite und des Posts und Kommentieren des Gewinnspiel-Postings des Veranstalters auf Facebook. Ferner kann der Teilnehmer das Gewinnspiel-Posting teilen. Das Markieren von Personen und Teilen des Posts auf die private FB-Seite ist nicht Voraussetzung zur Teilnahme am Gewinnspiel, wird aber erwünscht. Die Gewinner werden mittels Zufallslosung unter Zuhilfenahme eines Zufallsgenerators (https://www.fanpagekarma.com/facebook-promotion) ermittelt.
3. Abwicklung
(1) Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. (2) Die Teilnehmer werden per Facebook-Messenger über den Gewinn benachrichtigt und um Bestätigung gebeten. (3) Der Gewinner des ersten Preises muss sich am 1. Februar 2025 beim der Hauptinformation (Infostand Halle 10) am Dornbirner Flohmarkt bis spätestens 12:45 Uhr anmelden. Die Gewinner der Preise 2-5 müssen sich am 2. Feburar 2025 bis spätestens 9:45 Uhr bei der Hauptinformation (Infostand Halle 10) am Dornbirner Flohmarkt anmelden. (4) Der Einkaufswagen kann nur am Samstag zwischen 13:00 und 13:50 Uhr gefüllt werden. Die Bücherkisten können nur am Sonntag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr gefüllt werden. (5) Der Gewinner des ersten Preises wird von einem Flohmarktmitarbeiter/in begleitet.
4. Gewährleistungsausschluss
(1) Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. (2) Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook gehören, falls das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.
5. Haftung
(1) Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen. (2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. (3) Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (5) Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. (6) Keine Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche auf die erworbenen Produkte die beim Flohmarkt angeboten werden.
6. Datenschutzhinweise
(1) Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen. (2) Folgende Daten werden von den Teilnehmern durch den Veranstalter erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels: Name des Teilnehmers, Facebook-ID, Profilbild. (3) Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen.
7. Hinweise und Bedingungen von Facebook
(1) Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, dem Teilnehmer und Facebook durch die Teilnahmebedingungen https://www.facebook.com/terms.php und die Datenschutzregeln von Facebook bestimmt: https://www.facebook.com/privacy (2) Die Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Gewinnspielapplikation oder Teilnahme am Gewinnspiel entstehen. (3) Die Teilnehmer erkennen an, dass sowohl die Gewinnspielapplikation als auch das Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook steht. (4) Alle Informationen und Daten, die durch die Nutzung der Gewinnspielapplikation oder beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht Facebook bereitgestellt. (5) Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Facebook zu richten.